Erben und Vererben will gelernt sein. Nicht umsonst wird häufig von der "Last des Vererbens und Erbens" gesprochen. Dennoch hat dieser Satz seine Berechtigung, denn ca. 95 % der privat aufgesetzten Testamente sind fehlerhaft oder unvorteilhaft abgefaßt - häufig mit der Folge, dass der Nachlass nicht so vererbt wird, wie es von der Erblasserin oder dem Erblasser geplant war. Selbstverständlich sind bei der Gestaltung von Testamenten etc. auch steuerrechtliche Erwägungen anzustellen. Gerade jetzt, wo von der Erbengeneration die Rede ist und nach Angaben des Deutschen Instituts für Altersvorsorge 15 Millionen Haushalte insgesamt gut 1,5 Billionen Euro erben werden, ist es wichtiger denn je, seine Rechte effektiv wahrzunehmen. Wie vererbe und beerbe ich richtig? Erbt der Staat mit? Sollte ich mein Vermögen schon zu Lebzeiten verschenken? Kann ich eine Erbschaft ausschlagen und muss ich dabei Fristen beachten? All diese Frage beantworten wir Ihnen gern.
Vorsorgen Aber auch Vorsorge für die "letzte Lebensphase" - die kurze oder längere Zeitspanne eigener Entscheidungsfähigkeit vor dem Tod - ist zu einem Anliegen vieler Menschen und zu einem öffentlichen Thema geworden. Jeder wünscht sich, ein hohes Alter in geistiger Frische zu erreichen, seine letzten Lebensjahre in der gewohnten Umgebung zu verbringen und ohne Leiden in Würde sterben zu können. Doch das ist nicht der Regelfall. Je höher das Alter ist, desto mehr steigt das Risiko, aufgrund einer alterstypischen Krankheit in Demenz zu verfallen und nicht mehr für seine eigenen Angelegenheiten sorgen zu können. Davon sind alte, aber auch junge Menschen betroffen. Mit einer Vorsorgeverfügung können Sie für diesen Zeitraum bzw. diese Lebensphase vorsorgen. Eine Vorsorgeverfügung ist z.B. eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung. Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung dieser Vorsorgeverfügung behilflich und beraten Sie ausführlich.
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